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Bundesrat ebnet Weg für Sehüberprüfung von Berufskraftfahrern beim Augenoptiker

Der Bundesrat hat den Weg für eine Ausweitung der Sehtestbefugnis von Augenoptikbetrieben freigemacht. Mit der Zustimmung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sollen künftig auch Augenoptikbetriebe Sehüberprüfungen für Fahrer der Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen durchführen und die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen können. Für die Augenoptik wäre dies ein bedeutender berufspolitischer Erfolg. Allerdings gilt die Neuregelung derzeit noch nicht. Darauf weist auch der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hin.

Bundesrat ebnet Weg für Sehüberprüfung von Berufskraftfahrern beim Augenoptiker
Bild: © Artem Balashevsky / Unsplash

Neue Fahrerlaubnis-Verordnung stärkt die Rolle der Augenoptik bei gesetzlich vorgeschriebenen Sehüberprüfungen

Mit der Änderung des § 12 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung würden Augenoptikbetriebe künftig in den Kreis der berechtigten Stellen aufgenommen, die Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 ausstellen dürfen. Dazu zählen die Klassen C, C1, CE, C1E sowie D, D1, DE und D1E.

Voraussetzung sei allerdings, dass die jeweiligen Betriebe die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören qualifiziertes Fachpersonal, geeignete Messgeräte und die notwendigen betrieblichen Strukturen. Mit der Neuregelung würde die augenoptische und optometrische Fachkompetenz erstmals ausdrücklich auch in diesem Bereich gesetzlich anerkannt.

ZVA bewertet die Entscheidung des Bundesrates als wichtigen berufspolitischen Erfolg für die Augenoptik

ZVA-Präsident Kai Jaeger (Bild: © ZVA)
ZVA-Präsident Kai Jaeger (Bild: © ZVA)

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen bewertet die Entscheidung des Bundesrates als wichtigen Meilenstein. ZVA-Präsident Kai Jaeger erklärt:

Die neue Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein starkes Signal für die Augenoptik. Durch sie werden Augenoptiker in ihrer Rolle als qualifizierte Gesundheitsdienstleister in einem für Mobilität und Verkehrssicherheit systemrelevanten Bereich gesetzlich eingesetzt. Mit der Ausweitung der Sehtestbefugnis wird anerkannt, dass Augenoptikbetriebe über die fachliche Kompetenz und die Strukturen verfügen können, um diese Sehüberprüfungen zuverlässig, wohnortnah und qualitätsgesichert durchzuführen.

Nach Angaben des Verbandes habe sich der ZVA im politischen Verfahren intensiv dafür eingesetzt, die vorhandene Fachkompetenz der Augenoptik stärker für die Versorgung von Berufskraftfahrern zu nutzen.

Vorteile der Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer und mögliche Entlastung im gesamten Versorgungssystem

Der Pressemitteilung zufolge könnte die Neuregelung die Versorgung deutlich verbessern. Der ZVA geht davon aus, dass bundesweit zwischen 1.500 und 2.000 zusätzliche Sehteststellen entstehen könnten. Das würde Terminengpässe verringern und die gesetzlich vorgeschriebenen Sehüberprüfungen für Berufskraftfahrer wohnortnah erleichtern.

Auch der Nationale Normenkontrollrat erwartet laut ZVA spürbare Entlastungen. Demnach könnten jährlich rund 125.000 Berufskraftfahrer von den zusätzlichen Untersuchungsmöglichkeiten profitieren. Neben kürzeren Wartezeiten seien auch wirtschaftliche Einsparungen zu erwarten, da Wege und organisatorischer Aufwand reduziert werden könnten.

Inkrafttreten der Neuregelung für Augenoptikbetriebe steht weiterhin aus

Trotz der Zustimmung des Bundesrates ist die neue Regelung derzeit noch nicht anwendbar. Wie der ZVA ausdrücklich mitteilt, wurde der Beschluss bislang noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet und ist deshalb noch nicht in Kraft getreten.

In einem aktuellen Hinweis stellt der Verband klar, dass derzeit noch geprüft werde, welche konkreten Voraussetzungen künftig für die Durchführung der Sehüberprüfungen gelten und ab wann die gesetzliche Regelung tatsächlich angewendet werden kann. Augenoptikbetriebe sollten daher zunächst die weiteren Veröffentlichungen und Ausführungsbestimmungen abwarten.

Hinweis des ZVA (Bild: © ZVA)
Hinweis des ZVA (Bild: © ZVA)

Die Entscheidung des Bundesrates markiert einen wichtigen Schritt für die Augenoptik und könnte die Versorgung von Berufskraftfahrern künftig deutlich verbessern. Noch handelt es sich jedoch um eine Regelung mit Vorbehalt. Erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und der Klärung der praktischen Voraussetzungen wird feststehen, wann Augenoptikbetriebe die neuen Sehüberprüfungen tatsächlich anbieten dürfen. Bis dahin bleibt Geduld gefragt.

Zur Pressemitteilung: ZVA begrüßt Ausweitung der Sehtestbefugnis für Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen

Christoph Hillermann-Giannoutsos
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