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ZVA fordert mehr Kontrolle: Wie sicher sind Korrektionsbrillen aus internationalen Onlineplattformen?

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) fordert eine konsequentere Marktüberwachung von Korrektionsbrillen, die über internationale Onlineplattformen direkt aus Nicht-EU-Staaten an Verbraucher in der Europäischen Union geliefert werden. Zwar unterliegen Korrektionsbrillen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR), doch nach Einschätzung des Verbands werden Direktimporte bislang nicht in ausreichendem Umfang auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen überprüft.

ZVA fordert mehr Kontrolle: Wie sicher sind Korrektionsbrillen aus internationalen Onlineplattformen
Bildquellen: © Glenn Carstens-Peters / Unsplash; © Money Knack / Unsplash; © Sincerely Media / Unsplash; © Eyekeeper Eyekeeper / Unsplash.

Der Verband verbindet damit nicht nur den Schutz der Verbraucher, sondern auch die Frage nach fairen Wettbewerbsbedingungen. Augenoptikbetriebe in Deutschland müssen je nach ihrer Rolle als Hersteller oder Händler umfangreiche Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Wenn vergleichbare Medizinprodukte über Onlineplattformen aus Drittstaaten nahezu ungeprüft an Verbraucher gelangen, entstehe daraus ein struktureller Nachteil für regelkonform arbeitende Betriebe, so die Argumentation des ZVA.

Warum die Marktüberwachung von Medizinprodukten beim Online-Brillenkauf wichtiger wird

Korrektionsbrillen gelten in der Europäischen Union als Medizinprodukte und unterliegen damit der Medizinprodukteverordnung. Das bedeutet: Sicherheit, Qualität und Rückverfolgbarkeit müssen unabhängig davon gewährleistet sein, ob eine Brille im Augenoptikbetrieb vor Ort gefertigt oder über einen Anbieter außerhalb der EU bestellt wird.

Augenoptikbetriebe müssen diese Anforderungen in der Praxis umsetzen. Je nachdem, ob sie als Hersteller oder Händler auftreten, gehören dazu unter anderem Prüfungen, Dokumentationen, Informationspflichten und Mitwirkungspflichten. Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Verbraucher, verursachen für die Betriebe jedoch erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand.

Der ZVA kritisiert, dass Direktimporte aus Drittstaaten über internationale Onlineplattformen bislang nicht in gleichem Maße kontrolliert würden. „Es kann nicht sein, dass wir in unseren Betrieben selbstverständlich alle Anforderungen erfüllen, während bei direkt importierten Brillen kaum nachvollziehbar ist, ob dieselben Regeln eingehalten werden“, erklärt Sylvia Alps, Vizepräsidentin des ZVA. Wer eine Brille kaufe, müsse sich auf deren Sicherheit verlassen können, unabhängig davon, wo der Anbieter sitze.

Milliarden E-Commerce-Sendungen, wenige Kontrollen: Wie groß ist das Vollzugsproblem?

Die Dimension der Herausforderung wird an den Zahlen zum grenzüberschreitenden Onlinehandel deutlich. Nach Angaben der Europäischen Kommission gelangten im Jahr 2025 rund 5,9 Milliarden E-Commerce-Sendungen in die Europäische Union. 91 Prozent davon entfielen auf Sendungen mit geringem Warenwert.

Dem standen 387.588 Kontrollen durch die Zollbehörden der EU gegenüber. Die Eingriffsquote lag bei 65 Interventionen je eine Million importierter Artikel. Rechnerisch entspricht das einer Intervention auf rund 15.200 Artikel.

Diese Zahlen beziehen sich auf den gesamten grenzüberschreitenden Onlinehandel und nicht speziell auf Korrektionsbrillen. Sie verdeutlichen jedoch, dass die Kontrollkapazitäten mit dem stark gestiegenen Warenaufkommen bislang nicht Schritt halten. Für Verbraucher kann das bedeuten, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, deren Konformität mit den Sicherheitsanforderungen nicht umfassend geprüft wurde. Zugleich können Wettbewerbsnachteile für Unternehmen entstehen, die nachweislich in die Einhaltung der europäischen Vorschriften investieren.

ZVA fordert wirksamere Kontrollen bei Direktimporten aus Nicht-EU-Staaten

Der Verband fordert Politik und Behörden auf, die bestehenden Produkt- und Medizinproduktevorschriften bei Direktimporten aus Drittstaaten konsequenter durchzusetzen. Dafür seien ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen erforderlich.

Als konkrete Maßnahmen nennt der ZVA gezielte Testkäufe, eine verbesserte Rückverfolgbarkeit durch Produktkennzeichnungen sowie einen intensiveren Informationsaustausch zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden. Diese Instrumente könnten dazu beitragen, Verstöße schneller zu erkennen und nicht konforme Produkte wirksamer aus dem Verkehr zu ziehen.

Neue EU-Zollregeln für Kleinsendungen: Hilfe für die Rückverfolgbarkeit, aber kein Ersatz für Kontrollen

Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten entfallen. Für entsprechende Kleinsendungen wird stattdessen ein pauschaler Zoll von drei Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.

Ab dem 1. November 2026 müssen zudem verpflichtende Produktkennungen in den Zolldaten angegeben werden. Sie sollen die Rückverfolgbarkeit von Importen verbessern und den Behörden eine bessere Informationsgrundlage geben.

Aus Sicht des ZVA sind diese Schritte wichtig. Sie ersetzten jedoch nicht die Prüfung, ob importierte Produkte tatsächlich die geltenden Produkt- und Medizinproduktevorschriften erfüllen.

Gesundheitshandwerke fordern gleichen Vollzug für alle Anbieter

Der ZVA hat seine Forderung auch in die politische Debatte um die Überarbeitung der europäischen Medizinprodukteverordnung eingebracht. Auf Initiative des Verbands wurde das Anliegen einer wirksameren Kontrolle von Drittlandsimporten in das aktuelle Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke aufgenommen.

Darin heißt es, dass Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Rückverfolgbarkeit unabhängig vom Unternehmenssitz und Vertriebsweg durchgesetzt werden müssten. Wer Medizinprodukte auf dem europäischen Markt anbiete, müsse unabhängig davon, ob er in der EU oder in einem Drittstaat ansässig sei, denselben Anforderungen unterliegen und mit einer wirksamen Durchsetzung rechnen können.

Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb brauchen eine konsequente Marktüberwachung

Die Debatte um importierte Korrektionsbrillen zeigt ein zentrales Problem des europäischen Medizinprodukterrechts: Verbindliche Sicherheitsstandards nützen nur, wenn sie auch bei Direktimporten über internationale Onlineplattformen kontrolliert werden. Neue Zollregelungen und verpflichtende Produktkennungen verbessern die Datenlage, ersetzen aber keine wirksame Produktkontrolle.

Entscheidend bleibt daher, ob die zuständigen Behörden Verstöße tatsächlich erkennen, verfolgen und sanktionieren können. Eine konsequentere Marktüberwachung würde nicht nur Verbraucher beim Online-Brillenkauf schützen. Sie würde auch dazu beitragen, dass Augenoptikbetriebe, die die europäischen Anforderungen erfüllen, nicht gegenüber Anbietern aus Drittstaaten benachteiligt werden.

Christoph Hillermann-Giannoutsos