Anzeige
Branche

Sehtest für Berufskraftfahrer: Neues Webinar schult Augenoptikbetriebe für den Lkw- und Busführerschein

Seit August 2026 dürfen Augenoptikbetriebe das Sehvermögen von Bewerbern für Lkw- und Busführerscheine sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung untersuchen und bescheinigen. Die erweiterten Befugnisse eröffnen der Augenoptik ein neues Tätigkeitsfeld, erfordern aber zusätzliche fachliche, gerätetechnische und rechtliche Kenntnisse. Ein vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) auf dem COE Campus organisiertes Webinar vermittelt die Grundlagen für die korrekte Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Untersuchungen.

Sehtest für Berufskraftfahrer: Neues Webinar schult Augenoptikbetriebe für den Lkw- und Busführerschein
Bild: © ZVA

Sehtest für Lkw- und Busführerschein: Fünf vorgeschriebene Prüfbereiche nach Anlage 6 Nummer 2.1 FeV

Seit Mitte August 2026 dürfen Augenoptikbetriebe die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) selbst durchführen und bescheinigen. Die Regelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 und geht damit über den bekannten Führerscheinsehtest für Pkw und Motorräder hinaus.

Wir berichteten bereits über den politischen Weg zu dieser Neuregelung: Der Bundesrat hatte im Juli 2026 der Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Regelung jedoch noch nicht in Kraft. Sie trat erst mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt am 18. August 2026 in Kraft.

Bei angehenden Berufskraftfahrern reicht die alleinige Überprüfung der Sehschärfe nicht aus. Vorgeschrieben sind fünf Prüfbereiche: Sehschärfe, Farbensehen, Stereosehen, Kontrast- bzw. Dämmerungssehen sowie Gesichtsfeld. Augenoptikbetriebe müssen daher wissen, welche Prüfverfahren geeignet sind, welche technischen Anforderungen die eingesetzten Geräte erfüllen müssen und wie sich die Ergebnisse zuverlässig bewerten lassen. Zudem müssen sie die personellen, räumlichen und gerätetechnischen Voraussetzungen für die Untersuchungen erfüllen.

Webinar des ZVA: “Was Augenoptikbetriebe jetzt über den Sehtest für Lkw- und Busführerscheine wissen müssen”

Das vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) organisierte Webinar “Sehtest für Berufskraftfahrer: Was Augenoptikbetriebe jetzt wissen müssen” ist auf dem COE Campus verfügbar und vermittelt das dafür erforderliche Wissen.

Das rund 55 Minuten dauernde Schulungsangebot richtet sich an Augenoptiker, die die neuen Befugnisse fachgerecht in ihren Betriebsalltag integrieren möchten.

Von der Messung bis zur Bescheinigung: Prüfverfahren, Geräteanforderungen & Befundbewertung beim Lkw-Sehtest

Referentin Dr. Carolin Truckenbrod erläutert zunächst die neue Rechtslage und ordnet ein, für welche Fahrerlaubnisklassen die erweiterten Untersuchungen relevant sind. Anschließend behandelt sie die fünf Prüfbereiche und deren praktische Umsetzung. Dazu gehören die Anforderungen an Prüfverfahren und Geräte ebenso wie typische Fehlerquellen und Besonderheiten bei der Durchführung.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Messergebnisse. Gerade bei komplexeren Untersuchungen lässt sich nicht immer unmittelbar erkennen, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Bei der Gesichtsfeldprüfung beispielsweise reicht ein Blick auf das Befundprotokoll nicht zwangsläufig aus, um die Vorgaben der FeV sicher beurteilen zu können. Die Umsetzungsempfehlungen sehen deshalb eine entsprechende Schulung vor.

Auffällige Befunde, Qualitätssicherung & Dokumentation: Rechtssichere Bescheinigung beim Führerscheinsehtest

Darüber hinaus geht es um den Umgang mit auffälligen Befunden, die Qualitätssicherung, die Dokumentation und die korrekte Ausstellung der Bescheinigung. Damit greift das Webinar auch jene Arbeitsschritte auf, die für eine rechtssichere Durchführung im Augenoptikbetrieb entscheidend sind.

Wichtig ist zudem die Abgrenzung der eigenen Zuständigkeit. Augenoptikbetriebe dürfen feststellen und bescheinigen, ob die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 2.1 FeV erfüllt sind. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei feststellen, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung erforderlich. Die neuen Befugnisse enden damit dort, wo die Ergebnisse keine eindeutige Beurteilung nach den Anforderungen der FeV zulassen.

Schulungsnachweis, Teilnahmegebühr & Innungsmitglieder: So funktioniert die Weiterbildung auf dem COE Campus

Nach Abschluss des Webinars beantworten die Teilnehmenden mehrere Fragen zu den vermittelten Inhalten. Wer alle Fragen richtig beantwortet, erhält einen Nachweis über die absolvierte Schulung. Dieser dokumentiert die erworbene Fachkunde für die Durchführung der entsprechenden Sehüberprüfungen im Betrieb.

Das Webinar ist auf dem COE Campus als Abrufangebot verfügbar und kann daher zeitlich flexibel absolviert werden. Die reguläre Teilnahmegebühr beträgt 149 Euro. Für Mitglieder einer Augenoptikerinnung ist die Teilnahme kostenfrei. Der erforderliche Gutscheincode ist bei der jeweiligen Innung erhältlich.

Das Angebot bietet Augenoptikbetrieben eine Möglichkeit, sich gezielt auf die erweiterten Aufgaben beim Führerscheinsehtest vorzubereiten. Angesichts der zusätzlichen Prüfbereiche, der Anforderungen an Prüfverfahren und Geräte sowie der komplexen Befundbewertung ist eine fundierte Schulung nicht nur für die fachgerechte Durchführung, sondern auch für die sichere Abgrenzung der eigenen Zuständigkeit sinnvoll.

Zum Webinar “Sehtest für Berufskraftfahrer: Was Augenoptikbetriebe jetzt wissen müssen“

Christoph Hillermann-Giannoutsos