Blindenführhunde sind für viele blinde und stark sehbehinderte Menschen ein unverzichtbares Hilfsmittel im Alltag. Neben der Anschaffung entstehen laufende Kosten, die bislang über eine feste Pauschale geregelt sind. Der GKV-Spitzenverband möchte diese Regelung nun kippen – mit möglichen Folgen für Betroffene, Krankenkassen und das gesamte Versorgungssystem.

Blindenführhunde als anerkanntes Hilfsmittel im Gesundheitssystem
Blindenführhunde werden von den gesetzlichen Krankenkassen als medizinisches Hilfsmittel anerkannt und finanziert. Sie ermöglichen ein hohes Maß an Mobilität, Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Neben den Kosten für Ausbildung und Bereitstellung entstehen laufende Nebenkosten – darunter Futter, tierärztliche Vorsorge, Pflege und weitere Ausgaben für den Alltag des Hundes.
Aktuell ist die Übernahme dieser Nebenkosten über eine monatliche Pauschale in Höhe von 218 Euro geregelt. Diese Pauschale ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Produktgruppe 07 verbindlich verankert und gilt für alle Kassen gleichermaßen.
Geplante Änderung: Verbindliche Regelung soll zur Empfehlung werden
Der GKV-Spitzenverband plant nun, diese einheitliche Pauschale aus dem Hilfsmittelverzeichnis zu streichen. Statt einer klaren Regelung soll künftig lediglich eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen werden. Die Entscheidung über Höhe, Umfang und Form der Erstattung würde dann bei den einzelnen Krankenkassen liegen.
Diese Umstellung hätte weitreichende Konsequenzen: Versicherte müssten künftig je nach Krankenkasse mit unterschiedlichen Erstattungsmodalitäten rechnen. Eine zentrale, transparente Informationsquelle würde entfallen. Statt einer pauschalen Lösung müssten Kosten in vielen Fällen einzeln beantragt, geprüft und abgerechnet werden.
Kritik von Verbänden: Bürokratieaufwand und Rechtsunsicherheit drohen
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert die geplante Streichung deutlich. Christiane Möller, die beim DBSV für das Thema Blindenführhunde zuständig ist, warnt: „Ohne die Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen.“
Neben einer höheren Belastung der Betroffenen, die für jede Ausgabe potenziell eine Einzelfallprüfung beantragen müssten, befürchtet der Verband auch einen erheblichen Mehraufwand für die Krankenkassen selbst. Die Bearbeitung von Einzelnachweisen, Belegprüfungen und individuellen Entscheidungen sei nicht nur personalintensiv, sondern könne auch zu Verzögerungen bei der Versorgung führen.
Barrierefreiheit und Transparenz im Versorgungssystem sichern
Ein wesentliches Argument für die Beibehaltung der Pauschale ist laut DBSV die Barrierefreiheit des aktuellen Systems. Das öffentlich zugängliche Hilfsmittelverzeichnis ermöglicht Versicherten und Mitarbeitenden der Krankenkassen einen schnellen, unkomplizierten und rechtsverbindlichen Überblick über die geltenden Regelungen. Der Wegfall dieser Klarheit würde gerade Menschen mit Behinderungen vor zusätzliche Hürden stellen.
Zudem sei die Verwaltung einer pauschalen Lösung deutlich effizienter – sowohl für die Versicherten als auch für die Kassen. Die derzeitige Regelung habe sich in der Praxis bewährt und ermögliche eine verlässliche Kostenplanung.
Die geplante Streichung der monatlichen Pauschale für Nebenkosten von Blindenführhunden stößt auf breite Kritik. Fachverbände wie der DBSV sehen darin einen Rückschritt in Sachen Teilhabe, Barrierefreiheit und Effizienz. Die aktuelle Regelung biete nicht nur Transparenz, sondern schütze auch vor bürokratischen Hürden – auf Seiten der Versicherten wie der Krankenkassen. Ob der GKV-Spitzenverband an seinem Vorhaben festhält, bleibt offen. Der DBSV kündigte bereits an, sich weiterhin aktiv für den Erhalt der Pauschalregelung einzusetzen.