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Augenoptiker fordern Reform der GKV-Sehhilfenversorgung

Die Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht zur Debatte. Nun fordert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) eine grundlegende Reform: Statt Sehhilfen wie bisher als Sachleistung direkt bereitzustellen, soll künftig ein festgelegter Geldzuschuss für gesetzlich Versicherte eingeführt werden. Dieses Festzuschusssystem soll die bisherige Praxis ablösen, die in der Augenoptikbranche als wenig transparent und für Versicherte schwer nachvollziehbar gilt. Ziel ist eine klarere, effizientere und für alle Beteiligten nachvollziehbare Sehhilfenversorgung.

Augenoptiker fordern Reform der GKV-Sehhilfenversorgung
Bild: © Freepik

Warum das Sachleistungsprinzip in der Augenoptik nicht mehr funktioniert

Derzeit gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip: Die Krankenkasse stellt eine Leistung direkt bereit – in diesem Fall eine Brille oder Kontaktlinsen. In der Praxis zahlen Versicherte die Kosten für die Brillenfassung jedoch fast immer selbst. Nach Auffassung des ZVA macht das das bestehende Prinzip faktisch überflüssig, denn die eigentliche Leistung der Krankenkasse wird dadurch für den Kunden kaum sichtbar. ZVA-Präsident Christian Müller erklärt: „Das derzeitige System ist weder zeitgemäß noch gerecht. Versicherte wissen oft nicht, welchen Anteil die Kasse tatsächlich übernimmt.

Ein Festzuschusssystem soll diese Situation verändern. Versicherte würden einen festen Geldbetrag für ihre Sehhilfe erhalten – unabhängig davon, für welche Brille oder welchen Augenoptiker sie sich entscheiden. Die Krankenkassen könnten selbst festlegen, wie hoch der Zuschuss ist, während die Augenoptikbetriebe entscheiden, ob sie eine Brille zu diesem Betrag ohne zusätzliche Zuzahlung anbieten. Versicherte hätten damit mehr Transparenz und Wahlfreiheit, während der Verwaltungsaufwand für Krankenkassen und Betriebe sinkt. Komplexe Genehmigungen und Abrechnungen, wie sie derzeit nötig sind, würden entfallen.

Festzuschüsse schaffen mehr Klarheit, Eigenverantwortung und Wettbewerb

Ein Festzuschusssystem soll mehrere Vorteile bringen: Zum einen wird der Anteil der Krankenkassen für die Versicherten sichtbar. Zum anderen stärkt es die Eigenverantwortung, denn Versicherte können gezielt entscheiden, welche Sehhilfe sie möchten und welcher Anbieter ihren Anforderungen entspricht. Auch der Wettbewerb zwischen Augenoptikbetrieben könnte transparenter werden, da jeder Betrieb selbst entscheidet, ob er Sehhilfen zum festgelegten Zuschuss oder mit zusätzlicher Zuzahlung anbietet.

Hintergrund der Forderung ist auch die wirtschaftliche Situation der Branche. Augenoptikbetriebe sind personalintensiv, was die Kosten stark beeinflusst. Steigende Sozialversicherungsbeiträge belasten die Unternehmen zusätzlich. Gleichzeitig werden die meisten Sehhilfen ohnehin privat finanziert: Von jährlich über zwölf Millionen Brillen- und Kontaktlinsenversorgungen werden laut Schätzungen rund 11,7 Millionen vollständig von den Kunden selbst bezahlt. Das bestehende GKV-System deckt also nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Versorgung ab – eine Anpassung erscheint daher notwendig.

Die Forderung des ZVA zielt darauf ab, die Sehhilfenversorgung im System der GKV klarer, effizienter und nachvollziehbarer zu gestalten. Mit einem Festzuschusssystem könnten Versicherte die Kostenanteile ihrer Krankenkasse besser nachvollziehen, Betriebe hätten mehr Planungssicherheit, und der bürokratische Aufwand würde sinken. Die Diskussion um diese Reform bietet die Chance, eine Versorgung zu schaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Versicherten als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Augenoptikbranche gerecht wird.