Die Meisterprüfung für Augenoptiker erfährt ab dem 1. Juli 2026 eine umfassende Neuregelung, die den gewachsenen fachlichen Anforderungen und der größeren Verantwortung im Gesundheitsbereich Rechnung trägt. Mit der neuen Verordnung werden praktische und theoretische Prüfungsinhalte modernisiert, um den Beruf zeitgemäß abzubilden und die Fachkompetenz nachhaltig zu stärken.

Neuerungen in der Meisterprüfung für Augenoptiker
Ab 2026 liegt der Fokus der Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk stärker auf praxisnaher Versorgung und optometrischer Kompetenz. Die bisherige Brillenanfertigung entfällt, stattdessen wird die vollständige Kontaktlinsenanpassung verpflichtend, ergänzt durch optometrische Untersuchungen wie Refraktionsbestimmung und Binokularprüfung. Neue Situationsaufgaben verlangen die Bearbeitung komplexer Kundenfälle unter optometrischen Gesichtspunkten, wodurch klinisches Denken und differenzierte Fallbearbeitung in den Vordergrund rücken. Parallel wurden die theoretischen Prüfungsbereiche von vier auf drei Handlungsfelder reduziert, betriebswirtschaftliche Inhalte gebündelt und fachliche Kompetenzen – insbesondere in der augenoptischen Versorgung – stärker gewichtet. Fachkenntnisse stehen nun klar im Mittelpunkt der Prüfung.
Inkrafttreten der neuen Augenoptiker-Meisterprüfung ab Juli 2026
Die Neuregelung wurde vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) maßgeblich mitentwickelt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ziel ist es, den Beruf zukunftssicher zu machen und den steigenden Anforderungen im Bereich der Augengesundheit gerecht zu werden. Die neue Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Alle Meisteranwärter, die ab diesem Datum geprüft werden, unterliegen den neuen Prüfungsanforderungen.
Meisterprüfung 2026: Mehr Optometrie, weniger Brillenanfertigung
Die Betonung auf optometrische Kompetenzen und die Abschaffung der Brillenanfertigung im Prüfungsablauf spiegeln die Veränderungen im Berufsbild wider. Die Reform stellt sicher, dass zukünftige Augenoptikermeister besser auf die komplexen Anforderungen in der Kundenversorgung vorbereitet sind. Damit wird der berufliche Standard angepasst, ohne an Qualität einzubüßen, und die Prüfung auf eine solide, zeitgemäße Grundlage gestellt.